Projektskizze

„Das Ministerium für Staatssicherheit in der Grenzbrigade Küste. Aufgaben und Funktion in der Zeit von 1980 bis 1989“

(Betreuer: Pro. Dr. Werner Müller)

Es soll in der Arbeit der Frage nach den Strukturen, den Aufgabenfeldern und der Arbeitsweise des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) in der 6. Grenzbrigade Küste (GBK) nachgegangen werden. Die Besonderheit liegt darin, dass das MfS eine Doppelrolle in der 6. GBK innehielt. Primäre Aufgabe der Staatssicherheit war es, Republikfluchten von DDR-Bürgern über die Landes- und Seegrenze bereits im Vorfeld – in der Vorbereitungszeit – zu verhindern und nach Verbesserungen von strukturellen Mechanismen zu suchen, die Fluchtversuche früher erkennen lassen und gelungene Fluchten zu analysieren. Sekundär wurden auch die Angehörigen der 6. GBK auf ihre politisch-ideologische Linientreue durch das MfS kontrolliert. Dazu wurden Hauptabteilungen und Abteilungen in der Berliner Hauptzentrale und der Bezirksverwaltung Rostock geschaffen, die die Abwehr vor Sabotageversuchen, Zersetzung, Zerstörung militärischem Gerätes, „politisch-ideologischer Diversion“, Verhinderung von Fahnenfluchten in Tateinheit mit Republikflucht etc. sicherzustellen hatten.

Die Ostsee als natürliche Grenze, auch zum nichtsozialistischen Ausland, stellte die SED-Führung, das MfS und auch die 6. GBK vor spezielle Aufgaben. Als Urlaubsgebiet lockte sie in den Sommermonaten jährlich Tausende von DDR-Bürgern in den Bezirk Rostock, der nach politischer Vorgabe wie die innerdeutschen Grenzanlagen abgeriegelt werden musste. Somit war jeder Schwimmer, jeder Luftmatratzenbenutzer sowie jeder Paddel-, Ruder- und Motorbootbesitzer ein potentieller Republikflüchtling in den Augen der Staatsmacht. Die Umsetzung der Verhinderung von Grenzfluchten über die Ostsee fiel der 6. Grenzbrigade Küste zu. Sie verfügte als Unterabteilung der DDR-Volksmarine über die nötigen seetechnischen Mittel, dieses umzusetzen.

Der Staatssicherheit oblag die flächendeckende Kontrolle der DDR-Bevölkerung in allen gesellschaftlichen Bereichen. Dazu gehörte die Aufgabe der Verhinderung von illegalen Grenzüberschreitungen – so der offizielle MfS-Sprachgebrauch – durch Bürger der DDR. Mit dem Errichten der Grenzanlagen um Berlin und zur Bundesrepublik Deutschland (BRD) am 13. August 1961, ihren systematischen Ausbau in den Folgejahren sowie einem scharfen Grenzregime bot die Ostsee für viele Republikfluchtwillige eine der wenigen Ausnahmen zur Flucht.