Projektskizze

„Die 10. Volkskammer der DDR im Prozess der Wiedervereinigung Deutschlands (1990)“

(Betreuer: Prof. Dr. Werner Müller)

Die 10. Volkskammer war das erste und letzte demokratisch legitimierte Parlament der DDR. Von ihrer Konstituierung (5.4.1990) bis zur Selbstauflösung (2.10.1990) vergingen nur wenige Monate. Die am 18. März 1990 gewählten 400 Abgeordneten waren Neulinge im demokratischen Parlamentarismus; ihre Aufgabe aber war gewaltig: Es ging um nicht weniger als die Abschaffung eines Staates. Der Unerfahrenheit der Parlamentarier, die von außen mitunter belächelt wurden („Laienspieler“), steht ein zumindest quantitativ beeindruckendes Pensum gegenüber. Nicht zuletzt unternahm die 10. Volkskammer mit dem Beitrittsbeschluss (23.8.1990) den konstitutiven Schritt zur staatlichen Einheit Deutschlands.

Das Dissertationsvorhaben untersucht Leistungen und Defizite der 10. Volkskammer. Im Mittelpunkt steht der Beitrag dieser Institution zur Wiedervereinigung Deutschlands. Darzustellen sind ebenso die Rahmenbedingungen, unter denen ihre Akteure gewirkt haben. Nicht zuletzt geht es um Lernprozesse der Abgeordneten und die vielfältigen Interaktionen zwischen Ost und West während der letzten sechs Monate der DDR.